Durch die Prüfung mit Zertifikatsabschluss können Sie sich Ihre Qualifikation von unabhängiger Seite bestätigen lassen, um die Anforderungen der Kunden oder Lieferanten in Bezug auf die Auditorenkompetenz zu erfüllen. Es wird Ihnen bescheinigt, dass Sie als VDA 6.3 Auditor/in in der Lage und berechtigt sind, intern und bei Ihren Lieferanten selbstständig Prozessaudits durchzuführen.
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Es enthält die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
die Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der „VDA 6.3 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung“
einen Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
einen Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools (ID 415:2022 oder ID 417:2019) oder zweitägige Schulung eines anderen Anbieters (ab 2019) + Automotive Core Tools Quiz vom VDA QMC
einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im produzierenden Unternehmen, davon mindestens zwei Jahre in qualitätsbezogenen Tätigkeitsbereichen (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.
Die Prüfung findet in Form einer Auditsimulation statt. Die Bewertung ist auf das Auftreten als Auditor/in im Rahmen der Simulation ausgerichtet. Dabei werden die Auditvorbereitung, das Auditorenverhalten während der Simulation sowie die Nachbereitung beurteilt.
Die Prüfung besteht aus:
einer Vorbereitungsphase (25 Minuten)
einer Auditsimulation (20 Minuten)
einer Formulierung, Bewertung sowie Begründung von Feststellungen (5-10 Minuten)
einem Interview (5-10 Minuten).
Für die Vorbereitung sind, die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten, schriftlichen Hilfsmittel (inkl. Normenbände) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.