Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Es enthält die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
die Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der „VDA 6.3 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung“
einen Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
einen Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools (ID 415:2022 oder ID 417:2019) oder zweitägige Schulung eines anderen Anbieters (ab 2019) + Automotive Core Tools Quiz vom VDA QMC
einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im produzierenden Unternehmen, davon mindestens zwei Jahre in qualitätsbezogenen Tätigkeitsbereichen (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.
Die Prüfung besteht aus:
einer Vorbereitungsphase (25 Minuten)
einer Auditsimulation (20 Minuten)
einer Formulierung, Bewertung sowie Begründung von Feststellungen (5-10 Minuten)
einem Interview (5-10 Minuten).
Für die Vorbereitung sind, die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten, schriftlichen Hilfsmittel (inkl. Normenbände) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.