Es wird Ihnen bescheinigt, dass Sie als VDA 6.8 Auditor/in in der Lage und berechtigt sind, intern und bei Ihren Lieferanten selbstständig Prozessaudits durchzuführen.
.
Es enthält die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
• Qualifikationsbescheinigung der VDA 6.8 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung oder
• Qualifikationsbescheinigung der VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung sowie Teilnahmebescheinigung der Schulung „VDA 6.8 für VDA 6.3 Prozess-Auditoren/innen“
• Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
• Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem Industriebetrieb, davon mindestens zwei Jahre in logistikbezogenen Tätigkeitsbereichen (siehe Kapitel 3.2, bevorzugt analog den Prozesselementen L1-L7). Die Anerkennung von betrieblichen Ausbildungszeiten im Rahmen einer abgeschlossenen dualen Ausbildung wie z.B. Fachkraft für Lagerlogistik bzw. Fortbildung wie z.B. Geprüfte Logistikmeisterin / Geprüfter Logistikmeister erfolgt zu 50%. Die Anerkennung eines Studiums im Bereich Logistik/Supply Chain erfolgt zu 25%.
.
Die Prüfung besteht aus:
einer Vorbereitungsphase (25 Minuten)
einer Auditsimulation (20 Minuten)
einer Formulierung, Bewertung sowie Begründung von Feststellungen (5-10 Minuten)
einem Interview (5-10 Minuten).
Für die Vorbereitung sind, die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten, schriftlichen Hilfsmittel (inkl. Normenbände) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.