1. Phase (2013-2014)
Für die Antragsjahre 2013 und 2014 ist die obligatorische Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit) vorgesehen. Der Spitzenausgleich wird nur gewährt, wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Antragsjahr oder früher mit der Einführung eines Energiemanagementsystems bzw. EMAS begonnen hat.
2. Phase (ab 2015)
Ab dem Antragsjahr 2015 wird der Spitzenausgleich nur dann gewährt, wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Antragsjahr oder früher die Einführung eines Energiemanagementsystems bzw. EMAS abgeschlossen hat. Zusätzlich werden ab 2015 die Antragsvoraussetzungen für den Spitzenausgleich an die Reduzierung der Energieintensität gebunden, basierend auf die zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft festgelegten und sich jährlich steigernden Zielwerte.
Ausnahme: Kleinere und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Jahresumsatz bzw. max. 43 Mio. Jahresbilanzsumme) können anstelle eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben, die den Anforderungen der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen.
bfk ingenieure verfügt über umfangreiche Erfahrung mit EMAS und ISO 50001. Wollen Sie auch weiterhin den Spitzenausgleich für Ihr Unternehmen sichern, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ein Energiemanagementsystem zeigt Ihnen darüber hinaus auch Einsparpotentiale für Ihr Unternehmen auf.
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